Grundsteuerreform 2022

Anlass für die Grundsteuerreform war das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom10.4.2018 (1 BvL 11/14) zu den bisherigen Vorschriften der Einheitsbewertung.

Grundsteuerreform 2022

Grundsteuerreform-Gesetzespaket

Anlass für die Grundsteuerreform war das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom10.4.2018 (1 BvL 11/14) zu den bisherigen Vorschriften der Einheitsbewertung. Die obersten Verfassungsrichter qualifizierten die bisherigen Vorschriften als mitdem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz(Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz GG) unvereinbar. Mit dem Grundsteuerreform-Gesetz (GrStRefG vom 26.11.2019 BGBl 2019 IS. 1875) und weiteren Gesetzespaketen will der Gesetzgeber nun die Voraussetzungen für eine mit dem Grundgesetz vereinbare Besteuerung des Grundbesitzesschaffen.

Hauptfeststellung 1.1.2022

Das Grundsteuerreform-Paket beinhaltet inerster Linie einen neuen siebten Abschnitt im Bewertungsgesetz. Dieser beinhaltet ausschließlich die Grundbesitzbewertung für die Grundsteuer. Details zur Bewertung des Grundbesitzes enthalten die koordinierten Ländererlasse vom 9.11.2021 (S 3017 BStBl 2021 I S. 2369). Das bisherige System der Feststellungsarten mit Hauptfeststellung, Wert-, Art- und Zurechnungsfortschreibung wird im neuen Grundsteuerrecht beibehalten. Das heißt es werden die neuen Grundsteuerwerte mit dergesetzlich festgelegten Steuermesszahl multipliziert, auf die dann die jeweilige Kommune ihren Hebesatz anwendet. Abweichendes Landesrecht Parallel zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsgesetzes wurde das Grundgesetz dergestalt geändert, dass verschiedene Bundesländer ab dem 1.1.2025 die Grundsteuer auf Basis eines vom Bund abweichenden Grundsteuerrechts erheben können (vgl. Gesetz zur Änderung desGrundgesetzes vom 15. 11.2019 (BGBl2019 I S. 1546). Ein eigenes Grundsteuermodell wenden die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen an. Die übrigen Bundesländer wenden das Bundesmodell an bzw.weichen lediglich bezüglich der Höhe derSteuermesszahl ab (Saarland, Sachsen).

Infos im Internet

Ab Februar 2022 soll eine länderübergreifende Internetseite „www.grundsteuerre-form.de“ angeboten werden. Darin sind die einzelnen Internetseiten der Länderaufgelistet mit entsprechenden Links und allgemeine Informationen zur Reform.

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