Jahresabschlüsse und Einnahme­überschuss­rechnung

Für die Berechnung Ihrer Steuerbelastung bilden der Jahresabschluss oder die Einnahmeüberschussrechnung (EÜR) eine wichtige Grundlage. Sie spiegeln den betriebswirtschaftlichen Erfolg des vorangegangenen Jahres wider und sind die wichtigste Informationsquelle für Banken bei der Kreditvergabe.

Die von SJK Steuerberatern erstellten Jahresabschlüsse und EÜR sind im Hinblick auf die individuellen Maßgaben unserer Mandanten steueroptimal gestaltet und von betriebswirtschaftlicher Aussagekraft.

Ihre Vorteile bei der Erstellung durch SJK Steuerberater

  • Sämtliche Belege und Unterlagen werden digital ausgetauscht.
  • Bei der Abschlusserstellung richten wir uns nach Ihrem Zeitplan.
  • Durch eine frühzeitige Abschlusserstellung kann schneller auf Veränderungen reagiert werden.

Leistungen

  • Jahresabschluss nach Handelsrecht und Steuerrecht
  • Jahresabschluss für Tochtergesellschaften von  ausländischen Muttergesellschaften
  • Betriebliche Steuererklärungen (Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer)
  • Einnahmeüberschussrechnung (EÜR)
  • Erstellung von Eröffnungs- und Zwischenbilanzen
  • Aufgabebilanzen und Liquidationsbilanzen
  • Führen von Sonderbetriebsvermögen
  • Erstellung von Ergänzungsbilanzen
  • Offenlegungen und E-Bilanz
  • Anlagenbuchführung Abschlüsse während der Liquidation
Jahresabschlüsse und Einnahme­überschuss­rechnung Steuerberatung